Unser Schulerhalter ist die Stadt Feldkirch
Die Schulerhaltung umfasst
- die Bereitstellung, die Instandhaltung und den Betrieb des Schulgebäudes und der übrigen Schulliegenschaften
- die Anschaffung und Instandhaltung der Einrichtung und Lehrmittel
- die Bezahlung des sonstigen Sachaufwandes
- die Beistellung des zur Betreuung des Schulgebäudes und der übrigen Schulliegenschaften allenfalls erforderlichen Nichtlehrerpersonals (z.B. Schulwarte und Reinigungspersonal)
- bei ganztägig geführten Schulen auch die Vorsorge für die Verpflegung und die Beistellung der für den Betreuungsteil erforderlichen Lehrer/innen und Betreuer/innen.